Die Umsatzsteuer-Registrierung in Europa

Erfahren Sie mehr über die Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz.

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João Pedro Rocha Oliveira

João Pedro Rocha Oliveira begann seine Karriere als Anwalt für Steuerstreitigkeiten in Brasilien und navigierte durch komplexe Gesetze, um diese in aussagekräftige Ergebnisse umzuwandeln. Er wendet diese Expertise nun weltweit für Stripe Tax an.

  1. Einführung
  2. Umsatzsteueranmeldung in Europa
  3. Registrierung zum Einziehen der Mehrwertsteuer in der EU
    1. Zeitpunkt der Registrierung
    2. Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
  4. Umsatzsteueregistrierung im Vereinigten Königreich
    1. Zeitpunkt der Registrierung
    2. Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
  5. Registrierung zur Umsatzsteuererhebung in Norwegen
    1. Zeitpunkt
    2. Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
  6. Umsatzsteuerregistrierung in der Schweiz
    1. Zeitpunkt
    2. So beantragen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
  7. So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Die Steuerkonformität kann für alle Unternehmen eine Herausforderung darstellen, insbesondere jedoch für europäische Unternehmen. In Europa variieren die geltenden Steuervorschriften je nachdem, ob Sie in einem EU-Mitgliedsland ansässig sind und ob Sie an ein Unternehmen oder eine Privatperson verkaufen.

Umsatzsteueranmeldung in Europa

Zunächst müssen Sie bestimmen, wo Sie verpflichtet sind, Mehrwertsteuer einzuziehen. Ihr nächster Schritt ist die Registrierung bei der zuständigen Steuerbehörde. Nach der Registrierung können Sie mit dem Einziehen und Abführen der Mehrwertsteuer beginnen. Beachten Sie, dass sich diese Richtlinien auf Direktverkäufer/innen beziehen. Wenn Sie ausschließlich auf Marktplätzen verkaufen, sollten Sie eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten hinzuziehen, um das beste weitere Vorgehen zu bestimmen, da die Regeln für Verkäufer/innen auf Marktplätzen abweichen können.

Dieser Leitfaden behandelt, wann Unternehmen, die Verkäufe außerhalb ihres Heimatlandes tätigen, sich für die Mehrwertsteuer in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz registrieren müssen. Er erklärt auch, wie Stripe Ihnen bei der Verwaltung der laufenden Steuerkonformität helfen kann.

Registrierung zum Einziehen der Mehrwertsteuer in der EU

Zeitpunkt der Registrierung

Wenn Sie eine Transaktion durchführen, die in einem anderen EU-Land als dem, in dem Sie niedergelassen sind, steuerpflichtig ist, müssen Sie in der Regel in diesem Land für das Einziehen der Mehrwertsteuer registriert sein, es sei denn, die Transaktion ist befreit oder unterliegt dem Reverse Charge (was typischerweise in Business-to-Business [B2B]-Szenarien gilt, wie z. B. bei Software-as-a-Service [SaaS]-Angeboten). EU-Verkäufer im Business-to-Consumer (B2C)-Bereich können von einem vereinfachten Registrierungsprozess profitieren, der als VAT One Stop Shop (VAT OSS) Union-Regelung bezeichnet wird und es ihnen ermöglicht, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschuldete Mehrwertsteuer über eine einzige in ihrem Niederlassungsland eingereichte Erklärung zu melden.

Ähnliche Regeln gelten für Verkäufer von außerhalb der EU. Sie sind verpflichtet, ab der ersten in der EU durchgeführten steuerpflichtigen Transaktion Mehrwertsteuer zu berechnen, es sei denn, diese ist befreit oder unterliegt dem Reverse Charge. Nicht-EU-Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an Einzelpersonen in mehreren EU-Ländern verkaufen, können sich für die Nicht-Union-Regelung des VAT One Stop Shop (VAT OSS) registrieren. Diese Regelung gilt nicht für Waren. Nicht-EU-Unternehmen, die Waren verkaufen, die sich innerhalb der EU befinden, müssen sich für die VAT OSS Union-Regelung registrieren.

Verkäufer, die B2C-Waren (wie z. B. Verkäufe durch eine/n Einzelhändler/in) verkaufen, die aus einem Nicht-EU-Land in Sendungen mit einem Wert von unter 150 € in die EU importiert werden, können sich für den VAT Import One Stop Shop (VAT IOSS) registrieren. Alle vereinfachten OSS-Regelungen sind freiwillig.

Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer

Während sich Unternehmen in einzelnen Ländern registrieren können, um die Mehrwertsteuer einzuziehen, ist es für EU-Unternehmen, die an Einzelpersonen in mehreren EU-Ländern verkaufen, effizienter, sich für die VAT OSS Union-Regelung zu registrieren. Diese Regelung wurde geschaffen, um den Prozess des Einziehens und der Zahlung der Mehrwertsteuer über Ländergrenzen hinweg ausschließlich innerhalb der EU zu vereinfachen. Mit der VAT OSS Union-Regelung müssen Sie sich nicht in jedem EU-Land registrieren, in dem Sie Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz verkaufen; EU-Unternehmen müssen sich für VAT OSS in dem EU-Land registrieren, in dem sie niedergelassen sind.

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Bild mit den EU-Ländern, die am OSS-Verfahren teilnehmen

Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind und Waren und elektronische Dienstleistungen an Einzelpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen. Bei solchen B2C-Geschäften sind die Unternehmen möglicherweise zur Erhebung der in ihrem eigenen Land geltenden Umsatzsteuer verpflichtet. Überschreitet der Umsatz aus derartigen B2C-Geschäften jedoch die Schwelle von 10.000 EUR, gilt die im Land des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin anzuwendende Umsatzsteuer. Eine Inlandsregistrierung für umsatzsteuerliche Zwecke ist ausreichend, wenn Ihre Verkäufe diesen Schwellenwert nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Sie sind in Österreich ansässig und verkaufen digitale Dienstleistungen an Einzelpersonen in Italien. Ihr B2C-Gesamtumsatz aus Waren und Dienstleistungen an Verbraucher/innen liegt unter 10.000 EUR. Sie erheben Ihre Umsatzsteuer folglich zum österreichischen und nicht zum italienischen Satz. In diesem Fall ist eine Inlandsregistrierung für umsatzsteuerliche Zwecke ausreichend. Sobald Sie mit Ihrem B2C-Geschäft die Grenze von 10.000 EUR überschreiten, müssen Sie Umsatzsteuer in Italien erheben.

Nicht-EU-Unternehmen haben bei der Auswahl des Landes, in dem sie ihre Registrierung vornehmen, freie Hand. Vorausgesetzt, dass sie ihre Dienstleistungen an Einzelpersonen in mehreren EU-Ländern verkaufen und sich für das OSS-Verfahren für Nicht-EU-Unternehmen entschieden haben. Die Registrierung von Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU befindliche Waren verkaufen, muss im OSS-Verfahren des EU-Lands erfolgen, in dem der Warentransport beginnt. Die Verkäufer/innen können sich für ein Registrierungsland entscheiden, wenn der Warentransport aus mehreren Ländern erfolgt.

Die Registrierung von EU-Verkäuferinnen und -Verkäufern für das IOSS-Verfahren muss im jeweiligen Ursprungsland vorgenommen werden. Verkäufer/innen außerhalb der EU müssen zur Nutzung des IOSS-Verfahrens einen Vermittler bestimmen, wenn sie sich in einem Land befinden, mit dem die EU keine Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer geschlossen hat. Verkäufer/innen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU haben freie Hand bei der Wahl eines EU-Mitgliedsstaats für ihre Registrierung, wenn sie sich in einem Land befinden, mit dem die EU eine Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer geschlossen hat und sie Verkäufe mit Importwaren aus diesem Land tätigen. In diesem Fall muss kein Vermittler zur Nutzung des IOSS-Verfahrens bestimmt werden. Tätigen Verkäufer/innen jedoch Verkäufe mit Importwaren aus anderen Ländern, ist ein Vermittler zur Nutzung des IOSS-Verfahrens erforderlich.

Bei Überschreitung einer Steuergrenze in der EU und möglicherweise drohenden Bußgeldern und Steuernachforderungen sollten Sie eine/n Steuerexperten/Steuerexpertin kontaktieren. Nach der Registrierung können Sie Umsatzsteuer erheben. Die Erhebung der Umsatzsteuer darf erst nach ordnungsgemäßem Abschluss der Registrierung erfolgen.

Umsatzsteueregistrierung im Vereinigten Königreich

Zeitpunkt der Registrierung

Unternehmen, die Verkäufe im Vereinigte Königreich tätigen möchten, müssen sich dort innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Transaktion in diesem Land registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn Sie begründeten Anlass zur Annahme haben, dass Sie in den nächsten 30 Tagen einen steuerpflichtigen Umsatz erzielen werden.

Eine steuerpflichtige Transaktion ist jeder Verkauf im Vereinigten Königreich, der weder von der Mehrwertsteuer befreit ist noch dem Reverse Charge unterliegt (was bedeutet, dass die Kundin oder der Kunde für die Abrechnung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist). Steuerpflichtige Transaktionen umfassen auch solche, die für Mehrwertsteuerzwecke mit einem Nullsatz bewertet werden.

Wenn Sie beispielsweise in den USA ansässig sind und digitale Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich verkaufen, müssen Sie sich im Vereinigten Königreich registrieren, sobald Sie Grund zu der Annahme haben, dass jemand aus dem Vereinigten Königreich Ihre Dienstleistungen erwerben wird. Wenn tatsächlich jemand aus dem Vereinigten Königreich Ihre digitalen Dienstleistungen kauft, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf registrieren. Wenn Sie allerdings im Vereinigten Königreich nur an Firmenkunden verkaufen, müssen Sie sich nicht registrieren, da derartige Verkäufe der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegen und somit im Sinne der britischen Umsatzsteuer nicht steuerpflichtig sind.

Unternehmen, die (z. B. im Einzelhandel) Waren an Privatkundschaft verkaufen, die aus dem Ausland in Sendungen mit max. 135 GBP Warenwert importiert werden, müssen die britische USt. erheben und sich für die Erhebung der Umsatzsteuer registrieren.

Beim Verkauf geringwertiger importierter Waren an Firmenkunden muss der Verkäufer/die Verkäuferin keine USt. berechnen, wenn der Käufer ein britisches Unternehmen ist und seine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat.

Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer

Seit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich einen Mehrwertsteuer-Registrierungsprozess, der vom EU VAT OSS getrennt ist. Unternehmen können sich über dieses Online-Portal registrieren, um Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich einzuziehen. Das Vereinigte Königreich bietet keine vereinfachten Registrierungsverfahren für nicht ansässige Verkäufer/innen an.

Wenn Sie einen Steuerfreibetrag im Vereinigten Königreich überschritten haben und Bußgelder und Steuernachzahlungen befürchten, sollten Sie sich von einem Steuerexperten bzw. einer Steuerexpertin beraten lassen. Sobald Sie registriert sind, können Sie USt. einziehen. Vorher sollten Sie das aber auf keinen Fall tun.

Registrierung zur Umsatzsteuererhebung in Norwegen

Zeitpunkt

Sie müssen eine Registrierung vornehmen, sobald Ihre steuerpflichtigen Verkäufe in Norwegen 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten erreichen, sie außerhalb von Norwegen ansässig sind und Produkte bzw. Dienstleistungen an Kundschaft in Norwegen verkaufen. Verkäufe mit einer Umkehrung der Steuerschuld (hauptsächlich bei B2B-Verkäufen) werden für diesen Betrag nicht berücksichtigt. In diesen Fällen sind die Kundinnen und Kunden für die Ausweisung der Umsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung verantwortlich.

Registrierung für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer

Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können ihre Registrierung direkt bei den norwegischen Steuerbehörden vornehmen und erhalten dann eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR müssen für Umsatzsteuerzwecke einen norwegischen Vermittler ernennen. Dies ist aber nur dann erforderlich, wenn sie die vereinfachte Registrierung (Umsatzsteuerverfahren für E-Commerce; VOEC) nicht nutzen, die Unternehmen mit B2C-Verkäufen von digitalen Dienstleistungen und geringwertigen Waren (weniger als 3.000 NOK) zur Verfügung steht. Ausländische Unternehmen können die Registrierung für VOEC über dieses Online-Portal vornehmen.

Ein Beispiel: Sie sind in den USA ansässig und verkaufen digitale Dienstleistungen an Kundschaft in Norwegen. Sie haben den Grenzwert innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten (von Februar letzten Jahres bis Januar des aktuellen Jahres) überschritten und müssen sich folglich in Norwegen registrieren. Es ist jedoch keine Registrierung erforderlich, wenn Sie ausschließlich digitale Dienstleistungen an norwegische Unternehmen verkaufen. Diese Dienstleistungen unterliegen der Umkehrung der Steuerschuld.

Bei Überschreitung einer Steuergrenze in Norwegen und möglicherweise drohenden Bußgeldern und Steuernachforderungen sollten Sie eine/n Steuerexperten/Steuerexpertin kontaktieren. Nach der Registrierung können Sie Umsatzsteuer erheben. Die Erhebung der Umsatzsteuer darf erst nach ordnungsgemäßem Abschluss der Registrierung erfolgen.

Umsatzsteuerregistrierung in der Schweiz

Zeitpunkt

Wenn Sie außerhalb der Schweiz ansässig sind und Ihr weltweiter Gesamtumsatz 100.000 CHF übersteigt oder in den nächsten 12 Monaten überschreiten wird, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Transaktion in der Schweiz anmelden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn:

  • Sie nur an Schweizer Firmenkunden verkaufen und die Verkäufe in der Schweiz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegen
  • Sie in der Schweiz nur steuerbefreite Dienstleistungen anbieten

In der Schweiz gelten Sonderregeln für die Einfuhr geringwertiger Sendungen. Als geringwertige Sendungen gelten Waren mit einem Wert (inkl. Versandkosten) von weniger als 62 CHF, die dem normalen Steuersatz von 8,1 % unterliegen, und Waren mit einem Wert von weniger als 193 CHF, die dem ermäßigten Steuersatz von 2,6 % unterliegen. Wenn ein Verkäufer mit Sitz außerhalb der Schweiz mehr als 100.000 CHF Umsatz mit geringwertigen Sendungen erzielt, verlagert sich der Lieferort in die Schweiz, er muss sich für die USt. registrieren und diese auf alle Verkäufe erheben und entrichten.

So beantragen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer

Es gibt kein vereinfachtes Verfahren der USt.-Registrierung für Nichtansässige. Nichtansässige Verkäufer/innen müssen daher eine/n Steuervertreter/in einsetzen und ggf. eine Bankbürgschaft vorlegen, um eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu erhalten. Die Onlineregistrierung ist hier möglich. Wenn Sie sich online registrieren, müssen Sie Ihre/ Steuervertreter/in angeben.

Sollten Sie einen Steuerfreibetrag in der Schweiz überschritten haben und Bußgelder und Steuernachzahlungen befürchten, lassen Sie sich von einem Steuerexperten bzw. einer Steuerexpertin beraten. Sobald Sie registriert sind, können Sie USt. einziehen. Vorher sollten Sie das aber auf keinen Fall tun.

So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Stripe unterstützt Marktplätze bei der Entwicklung und Skalierung leistungsstarker globaler Zahlungs- und Finanzdienstleistungen, dabei Betriebskosten zu sparen und sich so neue Wachstumsmöglichkeiten zu erschließen. Stripe Tax vereinfacht Ihre globale Steuerkonformität, damit Sie sich ganz auf Ihr Unternehmenswachstum konzentrieren können. Denn Stripe Tax berechnet automatisch die auf physische und digitale Produkte und Dienstleistungen anfallende Verkaufssteuer, Umsatzsteuer oder GST (Waren- und Dienstleistungssteuer) und weist sie aus – in sämtlichen US-Bundesstaaten und in über 100 Ländern weltweit. Stripe Tax ist nativ in Stripe integriert und erleichtert Ihnen so den Start. Sie müssen keinerlei Drittanbieterprodukte oder Plugins integrieren.

Stripe Tax unterstützt Sie bei Folgendem:

  • Ermittlung steuerlicher Melde- und Erhebungspflichten: Anhand Ihrer Stripe-Transaktionen wird ermittelt, wo Sie zur Steuerabführung verpflichtet sind. Nach Ihrer Anmeldung können Sie ganz unkompliziert weitere Staaten und Länder ergänzen. Dazu müssen Sie Ihre bestehende Stripe-Integration lediglich um eine Codezeile ergänzen. Alternativ können Sie No-Code-Produkte wie Stripe Invoicing mit nur einem Klick um Steuerfunktionen erweitern.

  • Registrierung zur Steuerzahlung: Wenn Ihr Unternehmen in den USA ansässig ist, überlassen Sie Stripe die Verwaltung Ihrer Steuerregistrierungen und profitieren Sie von einem vereinfachten Verfahren, bei dem die Antragsdaten vorausgefüllt werden – das spart Ihnen Zeit und vereinfacht die Einhaltung lokaler Vorschriften. Wenn Sie außerhalb der USA ansässig sind, arbeitet Stripe mit Taxually zusammen, um Ihnen bei der Registrierung bei den lokalen Steuerbehörden zu helfen.

  • Automatischer Verkaufssteuereinzug: Stripe Tax berechnet und erhebt den korrekten Steuerbetrag unter Berücksichtigung von Produktangebot und Verkaufsort. Stripe Tax eignet sich für unzählige Produkte und Dienstleistungen und ist bei Steuerregelungen und Steuersätzen immer auf dem neuesten Stand.

  • Vereinfachung der Steuererklärung und -abführung: Dank unserer vertrauenswürdigen globalen Partner profitieren Nutzer/innen von einer nahtlosen Erfahrung, die mit Ihren Stripe-Transaktionsdaten verbunden ist. Unsere Partner verwalten Ihre Steuererklärungen, damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

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